Das Foltermuseum in der Burg Sommeregg (www.sommeregg.at) in Seeboden am Millstädter See (Google Maps) beherbergt diverse Original-Utensilien aus dunklerer Vergangenheit, die wir eigentlich glaubten, hinter uns gelassen zu haben. Dass dem nicht so ist, davon zeugen diverse Informationstafeln von Amnesty International, die einen Teil der Ausstellung ausmachen.
Zwar sind Hexenverbrennungen nicht mehr üblich, aber diverse Foltermethoden werden auch heute noch – mit staatlicher Billigung! – natürlich im Geheimen angewendet. Man denke nur an das kubanische „Guantanamo“, das zwar unter US-amerikanischer Aufsicht, jedoch nicht auf amerikanischem Boden, Dinge tut, die man nicht am eigenen Leibe erfahren möchte. Auch China, so ist zu lesen, wendet heute noch Folter an, speziell um Dissidenten gefügig zu machen oder zu bestrafen. Dass der Gefolterte verständlicherweise alles gesteht, nur um die Folter zu beenden, scheint die Leute nicht zu interessieren. Wenn nur ein mutmaßlich Schuldiger gefunden wird, reicht das wohl schon.
Dabei bleibt zumindest im Museum die Unterhaltung nicht zu kurz.
Im Mittelalter diente die Folter jedoch nicht nur zur Bestrafung. Auch die entehrende Zurschaustellung zum Beispiel durch den Pranger erfüllte ihren Zweck. Da jeder im Dorf Kenntnis des Vergehens hatte, leistete sich der Delinquent vermutlich nicht noch einmal so einen Ausrutscher. Sei es der Bäcker, der zu kleine Brötchen buk, oder der Kaufmann, der seine Ware mit falschen Gewichten abwog. Der heute noch bekannte Begriff „Schlitzohr“ stammt ebenfalls aus dieser Zeit, als Gauner so gekennzeichnet wurden.
Dass sich die Rechtsprechung – zumindest offiziell – geändert hat, ist offensichtlich. Wo früher noch deutlich gemacht wurde, wer welche Straftat begangen hatte, um das Volk vor dem Gauner zu warnen, da wird heute statt dessen ein Kinderschänder oder Mörder mit einer neuen Identität ausgestattet, wohl um den Täter vor dem Volk zu beschützen. Der Ausdruck „jeder hat eine zweite Chance verdient“ scheint dabei manchmal geradezu zynische Züge anzunehmen. Auch wenn die Daumenschraube aus der Rechtsprechung verschwunden ist, mag man sich bei manchen Vergehen eine etwas nachhaltigere Bestrafung vielleicht doch zurück wünschen.
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