Deal!

Es gibt im WWW viele Webseiten, wo man schnell und gut informiert wird und sehr gezielt suchen kann. Manchmal ist auch das eine oder andere Schnäppchen dabei. Eines dieser Portale ist ein bekannter Hotelvermittlungs-Dienst aus Deutschland. Ich kenne den Anbieter schon viele Jahre, ich mag vielleicht sogar einer seiner ersten Kunden gewesen sein, und bisher hat es bis auf wenige Ausnahmen immer gut funktioniert. Hier haben wir möglicherweise mal wieder eine solche Ausnahme, aber vielleicht ist auch alles ganz anders.

Screenshot des Angebots von der Website des Vermittlers

Quelle: Screenshot von der Website

Das Schnäppchen heißt dort „Deals“. Ein „Deal“ ist im Englischen einfach nur ein Vertrag, eine Vereinbarung. Im Deutschen wird der Deal jedoch als „Gelegenheit“ oder eben „Schnäppchen“ verstanden. Und das passt, denn diese „Deals“ sind faktisch Sonderangebote. Sie werden laut dem Vermittler individuell mit Top-Hotels verhandelt und beinhalten – kurz gesagt – hochwertige Zimmer und Sonderleistungen für günstige Preise. Mit etwas Glück kommt man in den Genuss eines solchen „Deals“, denn man muss schnell sein. Das Angebot ist jeweils sowohl zeitlich als auch in der Menge der Zimmer begrenzt und die Buchung erfolgt verbindlich mehrere Wochen vor dem Reisetermin.

Meine Frau hatte so einen Deal vor einigen Wochen entdeckt. Ein paar Tage in einem 4-Sterne-Wellnesshotel einer bekannten Kette in Bad Brückenau, der Sommerresidenz von König Ludwig, das klang doch super! Das Doppelzimmer sollte laut Deal ursprünglich 178 € kosten und war im Rahmen dieser Vereinbarung auf 88 € reduziert. Wir buchten also gleich mal 4 Übernachtungen. Als Nebenleistung war erwähnt, dass es freien Eintritt in Sauna und Wellnessbereich gäbe, dazu sollten WLAN und Frühstück ohne Aufpreis eingeschlossen sein. Auf dem Angebot der Website des Vermittlers stand sogar noch ausdrücklich der Hinweis „Bitte beachten Sie: Bei einer Buchung erhalten Sie ein Doppelzimmer im Parkgebäude.“ (siehe Bild). Da kann man nicht meckern, oder? Doch manchmal kommt es anders, als man denkt.

Screenshot des Angebots von der Website des Vermittlers

Quelle: Screenshot der Website

Ein Anruf beim Hotel zwecks Klärung einiger Details einen Tag vor der Anreise ergab dann überraschendes. Die Dame am anderen Ende der Leitung erklärte, dass selbstverständlich alle Gäste, die über diesen Anbieter zu ihnen kämen, ein Standardzimmer bekämen. Dieses hat den selben regulären Preis wie der uns genannte ermäßigte. Auf den Hinweis, dass auf der Vermittler-Website etwas anderes stünde, erklärte sie, es sei Sache des Hotels, welches Zimmer sie den Gästen geben würden, was auf der Website des Vermittlers steht, interessiere sie nicht. Das klingt, wenn Sie mich fragen, ziemlich arrogant. Vier Sterne halt, das ist ja nichts für Lieschen Müller.

Außerdem, so sagte die Dame weiter, gäbe es gar kein „Parkgebäude“. Nun ja, das mag wohl stimmen, aber einen „Parkflügel“ gibt es laut der Website des Hotels schon, der ist auch „frisch renoviert“ und dessen Zimmerpreise passen in der Größenordnung zum oben genannten „Originalpreis“. Interessant, dass die ablehnende Argumentation des Hotels sich nur auf Arroganz und diesen (möglicherweise) Schreibfehler stützt.

Zusammengefasst wurde also aus dem Deal „hochwertiges Zimmer zum Schnäppchenpreis“ ein „Standardzimmer zum Normalpreis“. Das war nicht der Deal, und vor allem sind das keine 51 % Rabatt, wie im Angebot angegeben. Nun bin ich zwar kein Jurist, aber ich verstehe einen Vertrag als eine Vereinbarung auf Gegenseitigkeit, die nicht einseitig geändert werden kann. Sonst könnte ich ja auch sagen, „egal was für einen Preis wir vereinbart haben, ich zahle nur die Hälfte“. Das würde das Hotel sicher ebenfalls nicht akzeptieren.

Auch wenn man so nachhaltig auf ein Missverständnis gepocht hat, könnte es natürlich noch andere Gründe geben. Z.B. Sonderangebote in dem Bewusstsein der absichtlichen Überbuchung, oder Sonderangebote, die dann plötzlich keine mehr sind, wenn sich ein anderer Gast bereit erklärt, das Zimmer zum vollen Preise zu buchen. Da erinnert sich der Trekkie doch an die Erwerbsregel Nr. 16:

Ein Geschäft ist ein Geschäft … bis ein besseres daherkommt.

Wir haben erklärt, dass wir den einseitig geänderten Vertrag nicht akzeptieren wollen. Da das Hotel ein entsprechendes Zimmer jedoch nicht bereitstellen konnte oder wollte, sind wir nicht hin gefahren, sondern haben spontan eine Alternative in der Rhön gefunden. Ein Wellnesshotel im Landhaus-Stil, familiär geführt und mit einer sehr angenehmen Atmosphäre.

Die Stornierung über den Vermittler eröffnete dann noch die Diskussion, „das war aber ein Deal, und den können Sie nicht kostenfrei stornieren“. Ich soll also ernsthaft auch noch dafür bezahlen, dass das Hotel seinen Teil der Vereinbarung nicht einhält?

Wellness ade. Am Ende bleibt ein fahler Beigeschmack, gegenüber dem Vermittler ebenso wie dem Hotel. Nachdem wir einen Anwalt für Reiserecht aufgesucht hatten, war dessen Empfehlung jedoch, die Sache nicht weiter zu verfolgen. Das Prozessrisiko sei zu groß, da die Angebotsformulierung verschiedene Interpretationen zulasse und unsere eben nur eine davon war.

Das war’s also mit dem Deal. Statt 360 € gespart haben wir nun etwa 330 € für nichts ausgegeben (das Hotel hat diesen geringeren Betrag abzüglich Frühstück von der Kreditkarte abgebucht).

Checkliste

Es stellt sich natürlich die Frage, was man in Zukunft tun kann, um solche Vorkommnisse zu vermeiden – ganz verhindern lassen sie sich vermutlich nicht. Hier ein paar Gedanken dazu, ob es funktioniert, wird die Zeit zeigen:

  1. Buchen
  2. Screenshot von den relevanten Teilen der Website machen und ausdrucken
  3. Buchungsbestätigung ausdrucken
  4. Buchungsbestätigung sorgältig lesen und jedes Wort mit dem Angebot vergleichen
  5. In Vorbereitung auf das kommende Telefonat alle Fragen notieren
  6. Ein paar Tage nach der Buchung im Hotel anrufen und die versprochenen Leistungen bestätigen lassen
  7. Name und evtl. Durchwahl des Gesprächspartners sowie den genauen Zeitpunkt notieren
  8. Ein paar Tage vor dem Reiseantritt noch einmal im Hotel anrufen und die versprochenen Leistungen erneut bestätigen lassen (zweite Haken auf die Liste setzen)
  9. Name und evtl. Durchwahl des Gesprächspartners sowie den genauen Zeitpunkt notieren
  10. Liste 2x kopieren, Original zu hause lassen, beide Kopie mitnehmen
  11. Beim Checkin diese Liste (nur eine Kopie) zur Hand haben, bei Problemen auf die Telefonate und hinweisen, diese Kopie der Liste notfalls dem Hotel überlassen

Ob das hilft, weiß ich nicht. Aber ich weiß, dass ich weder mit dem Reservierungs-Service noch mit dem Hotel selbst jemals wieder Geschäfte machen werde. Nicht dass die das groß jucken würde, aber mehr kann ich nicht tun.

Wem noch etwas einfällt, der mag die Tipps gerne als Kommentar unter diesem Artikel hinterlassen.