Das Osterfest genießen?

Waldhotel Schäferberg, Espenau

Bei sonnigem, aber kaltem Wetter (6° C) im angenehmen Ambiente Brunchen zu können, bedarf schon einigen Aufwands. Rechtzeitige Reservierung und sonntägliches frühes Aufstehen gehören dazu. Im Waldhotel Schäferberg in Espenau gibt es an den beiden Osterfeiertagen traditionell von 11 bis 14:30 h einen großen Familien-Brunch.

Leider erlaubte es das Wetter noch nicht, im Garten Platz zu nehmen, aber auch so ist der Brunch immer wieder ein Erlebnis. Ausgezeichnete Speisen, eine aufmerksame Bedienung und stellenweise sogar Live-Musik … so kann man das Osterfest auch genießen, ohne dass es der Besinnlichkeit zwangsweise Abbruch tut. Denn für diese ist Nachmittags im eigenen Heim immer noch Zeit. Schließlich mag „ein jeder nach seiner Façon selig werden“ (Friedrich der Große).

Das  führt unweigerlich zu der Frage, ob eine einzige Religionsgemeinschaft in einer so oft und viel gepriesenen multikulturellen Gesellschaft wirklich das Recht hat, allen Bürgern vorzuschreiben, wie sie einen bestimmten Tag des Jahres zu begehen haben. Und das schließt alle Religionsgemeinschaften ein. Ebensowenig wie ich das karfreitägliche Tanzverbot gutheiße, würde ich mir beispielsweise den Gebetsruf des Muezzins wünschen.

Sobald eine Religion nicht (mehr?) aus eigener Kraft zu überzeugen vermag, sondern mehr oder weniger subtilen Zwang ausüben muss, um ihre Anhänger bei der Stange zu halten, ist es mit der Religionsfreiheit vorbei. Gemäß Art. 4 des Grundgesetzes Abs. 2 wird „die ungestörte Religionsausübung (…) gewährleistet“. Aber die Frage bleibt offen, wie es sich mit der ungestörten Religionsnichtausübung verhält.

Kommentar verfassen