Urwald Sababurg – Schön, aber nichts für Hunde

In Deutschland ist alles durch Gesetze und Verordnungen geregelt. Sichtbar gemacht wird dies durch Schilder.  Doch wie ist das eigentlich? Ist alles verboten, was nicht per Schild erlaubt ist? Oder ist umgekehrt alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist? Ich glaube, letzteres ist der Fall. Wenn man jedoch die verschiedenen Beschilderungen rund um den Urwald betrachtet, ergeben sich gerade im Hinblick auf Hunde interessante Unterschiede.

Wir gehen mit Tobi, einem ausgewachsenen Schäferhund, des öfteren in den Wald. Anfänglich äußerten viele Leute aus unserem Umfeld Kritik: „Du kannst doch einen so großen Hund nicht in einer Wohnung halten, der braucht Auslauf!“ Nun gut, wir verschaffen ihm Auslauf – und uns auch. Was liegt näher, als in den Wald zu gehen, den es im Kasseler Umland bekanntermaßen reichlich gibt? Also raus in’s Grüne, raus aus dem Auto und ab geht die Post! Doch so einfach ist das leider nicht. Denn es gibt da mehr als nur den Wald und den Hund.

Zum Einen sind da die Hinterlassenschaften. Anders als Menschen und Katzen lernen Hunde es leider nie, ihr Geschäft in einem biologisch kontrolliertem Umfeld zu verrichten. Doch sie scheinen instinktiv zu verstehen, dass man nicht auf den Weg macht. Allerdings gehen die Meinungen, wie weit vom Weg weg Hund denn nun machen darf, ein wenig auseinander. Das hängt vielleicht auch mit der unterschiedlichen Vorstellung der Wichtigkeit eines Weges zusammen. Für den Hund ist das nur eine Landmarke von vielen, für den Menschen das, worauf er läuft.

Nun ist es sicher nicht notwendig, einen mitten in den Wald gesetzten Haufen zu entsorgen. Erstens vermag das die Natur aus eigener Kraft zu erledigen, zweitens räumt auch niemand die Exkremente von Rehen oder Hirschen weg. Aber in der Nähe der Wege, da sollte Herrchen oder Frauchen schon die notwendigen Utensilien dabei haben und benutzen.

Der zweite wichtige Punkt ist die natürliche Verhaltensweise der Vierbeiner. Denn einige Hunde sind speziell für die Jagd gezüchtet. Die machen das dann, ob Herrchen nun einen Jagdschein hat oder nicht. Und das ist ausgesprochen unerwünscht, wenn andere Vierbeiner gerade ihre Jungen aufziehen wollen. Daher gibt es menschengemachte Regeln, die selbige schützen sollen. Das ist verständlich, denn ein faires Miteinander ist es, was unsere Gesellschaft ausmacht. Dennoch ist nicht das ganze Jahr über Brutzeit, und folglich sollte auch nicht ganzjährig eine Leinenpflicht für Hunde bestehen. Weniger schön ist, dass auch Hunde, die keinen ausgeprägten Jagdtrieb besitzen, unter diese Vorschriften fallen.

Naturschutz? Natürlich!

Der Urwald Sababurg, auch als Urwald im Reinhardswald bekannt, nahe der Sababurg im Reinhardswald im nordhessischen Landkreis Kassel ist ein unter Natur- und Landschaftsschutz stehendes und aus einem Hutewald hervorgegangenes Waldgebiet und zugleich [Wald]biotop, das in seiner urwüchsigen Form für ganz Mitteleuropa einzigartig ist. Der natürlich nachwachsende Wald […] steht seit 1907 unter Schutz und ist damit Hessens ältestes Naturschutzgebiet. (Zitat: Wikipedia)

Naturschutz – klar soweit. Aber wie bereits im Artikel Hundewanderungen geschrieben sollen Mensch und Tier etwas davon haben. Den Hund an der Leine zu führen, während wir durch ein für ihn faszinierendes Gebiet wandern, erscheint mir eher Tierquälerei. Und für ein großes agiles Tier ist das auch alles andere als „Auslauf“. Also was darf man nun, und was nicht? Schauen wir uns doch mal zwei der Schilder an, die an Wegen stehen, die in das Naturschutzgebiet „Urwald Sababurg“ führen (Klicke auf das Bild zum Vergrößern):

Auf dem ersten Schild steht von Leinenpflicht überhaupt nichts. Hier würde man denken, es verhalte sich wie üblicherweise bekannt, d.h. während der Brutzeit herrscht Leinenpflicht, im Rest des Jahres nicht.

Auf dem zweiten Schild (das direkt am Wanderparkplatz angebracht ist) sind die Formulierungen verwirrend. Da ist zum Beispiel Radfahren und Reiten verboten, ebenso das Entnehmen von Pilzen und Pflanzen. Außerdem heißt es „Auf den Wegen bleiben“. Klare Ansage. Doch bezüglich der Hunde ist die Formulierung merklich anders: „Hunde bitte anleinen“ heißt es, eine Bitte also, kein Befehl. Sprachlich gesehen wäre es also kein großes Problem, einen Hund auch unangeleint durch den Urwald zu führen.

Die englische Übersetzung wiederum sorgt für weitere Verwirrung. Aus dem deutschen „auf dem Weg bleiben“ wird ein englisches „please keep on the way“ – „bitte bleiben Sie auf dem Weg“, während die deutsche Bitte nach Anleinung im englischen mit „keep dogs on a lead“ – „halten Sie Hunde an einer Leine“ wiederum deutlich schärfer klingt.

Wer als Verordnungsgeber solche sprachlichen Irrungen und Wirrungen zulässt, darf sich nicht wundern, wenn der eine oder andere Hundebesitzer solche Ungenauigkeiten ausnutzt. Das ist bestimmt nicht im Sinne der Allgemeinheit, aber kaum zu vermeiden.