Googles neue Bildersuche

Der Artikel Analyse: Ist die neue Google-Bildersuche rechtmäßig? auf heise.de beschäftigt sich intensiv mit Googles neuer Bildersuche. Die Frage, ob die Größe der dort dargestellten Bilder möglicherweise bereits urheberrechtlich bedenklich ist, ist dabei von ganz zentraler Bedeutung.

Im Grunde betrifft das ja nicht nur Bilder. Auch bei Texten stellt sich die Frage, ob eine Teil-Übernahme in die Suchmaschine bereits eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Dabei gibt es meines Wissens die Unterscheidung Kleinzitat und Großzitat. Was bei Texten schon im Falle von Gedichten ein Problem darstellt, ist die nur teilweise Übernahme (Kleinzitat). Ebenso wie das Gedicht wäre auch der Teil eines Bildes kaum geeignet, in einer Suchmaschine Interesse zu wecken. Hier geht es eher um die dargestellte Größe bzw. Auflösung. Ist sie hinreichend klein, stört es wohl kaum jemanden. Aber genau das ist hier das Problem, denn die neue Bildersuche hat die Vorschaubilder deutlich vergrößert.

Auch die neue Teilen-Funktion lässt aufmerken. Das t3n-Magazin befürchtet sogar Abmahnungen bei deren Verwendung.

Eine Schutzmöglichkeit ist offenbar ein entsprechender Eintrag in der Datei robots.txt.

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